Regeln zur Schweizer Vignette

Alles, was Sie über die Verwendung der Autobahnvignette wissen müssen

Regeln für Basel und die Region Kanton Basel-Stadt

✓ Pflicht ab Grenzübertritt
Sofort nach dem Befahren einer Nationalstrasse ist die Vignette Pflicht.
✓ Kauf vor Einreise empfohlen
Online-Kauf vor der Einreise spart Zeit an der Grenze.
✓ Euro-Zahlung möglich
An Grenzübergängen wird Euro zum Tageskurs akzeptiert.
✓ Keine Tagesvignette
Es gibt nur die Jahresvignette — keine Tages-, Wochen- oder Monatsvignette.
✓ Kontrolle auch im Stadtgebiet
Auch auf Stadtautobahnen (z.B. A2 durch Basel) gilt die Vignettenpflicht.
✓ Busse CHF 200.–
Fahren ohne Vignette kostet CHF 200.– Busse plus Vignettenpreis.

Allgemeine Vorschriften

✓ Anbringung: Innenseite Windschutzscheibe
Die Vignette muss auf der Innenseite der Windschutzscheibe, links unten, vollflächig aufgeklebt werden.
✓ Nicht ablösbar
Die Vignette ist so konzipiert, dass sie beim Ablösen zerstört wird. Eine abgelöste Vignette ist ungültig.
✓ Fahrzeuggebunden
Die Vignette gilt nur für das Fahrzeug, auf dem sie angebracht ist. Übertragung ist nicht erlaubt.
✓ Gültig ab 1. Dezember
Die Vignette für das neue Jahr ist bereits ab 1. Dezember des Vorjahres erhältlich und gültig.
✓ Nationalstrassen 1. & 2. Klasse
Vignettenpflicht gilt auf allen Nationalstrassen der 1. und 2. Klasse in der gesamten Schweiz.
✓ Ausnahmen
Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes, Militärfahrzeuge und bestimmte Sonderfahrzeuge sind von der Vignettenpflicht befreit.

⚠️ Wichtiger Hinweis

Fahren ohne gültige Vignette auf Nationalstrassen ist eine Übertretung nach dem Nationalstrassenabgabegesetz (NSAG). Es droht eine Busse von CHF 200.– zuzüglich des Vignettenpreises von CHF 40.–. Die Kantonspolizei kontrolliert regelmässig.